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Covid-19 – Wie gehen wir damit um?

Hygiene-Konzept des Bremer Instituts für Gerichtspsychologie (BIG)

Stand November 2021

Im Rahmen der bei uns durchgeführten Untersuchungen richten sich die bei uns tätigen Gutachter*innen nach der „Neunundzwanzigsten Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2“ des Landes Bremen vom 28.09.21 (nebst den ergänzenden Verordnungen).

Bis auf weiteres gilt in unseren Räumen Folgendes:

  1. Untersuchungen sollen nach der 3G-Regel durchgeführt werden. Dies wird zwischen Begutachteten und Begutachtenden besprochen.
  2. Die Namen und Kontaktdaten der Personen, die sich im Rahmen von gutachterlichen Untersuchungen in den Räumen des Bremer Instituts für Gerichtspsychologie aufhalten, werden schriftlich erfasst und für 3 Wochen aufgehoben.
  3. Personen, die Krankheitssymptome auf­weisen, können an keinen Untersuchungen im BIG teilnehmen.
  4. Nach dem Betreten der Institutsräume müssen die Hände gewaschen werden.
  5. Es gilt – soweit möglich – grundsätzlich die Abstandregel. Masken und Plexiglas-Scheiben sind für den Fall der nicht möglichen Abstandseinhaltung als Alternativen vorhanden.
  6. Um die Anzahl der im BIG anwesenden Personen möglichst gering zu halten und somit u.a. die Abstandsregelungen gut einhalten zu können,
    1. wird nur eine Begutachtung bzw. ein Untersuchungstermin zur Zeit durch­­­geführt; Ausnahmen orientieren sich an der Gesamtzahl der im BIG anwesenden Personen.
    2. werden explorative Untersuchungen mit max. 2 Personen (also Gutachter*in plus 1) durchgeführt. Die Anwesenheit einer dritten Person (z.B. Dolmetscher, weitere Kolleg*innen) muss im Einzelfall abgewogen bzw. mit den Beteiligten besprochen werden.
    3. werden Interaktionsbeobachtungen bei mehr als 2 teilnehmenden Personen (z.B. Elternteil und Kind) nach Möglichkeit aufgeteilt.
    4. wird neben der Reduktion der Personenanzahl auch die Zahl der Haushalte berücksichtigt.
  7. Lange Aufenthalte auf den Verkehrswegen (insbesondere Foyer) werden vermieden. Hier wird in der Regel eine Maske getragen.
  8. Mit Blick auf die Kontamination von Spielzeugen und Flächen werden die entsprechenden Räume zeitlich nur begrenzt frequentiert.
  9. Flächen werden mit Desinfektionsmittel gesäubert.
  10. Die Räume werden regelmäßig gelüftet.
  11. Getränke und Speisen werden nicht angeboten.

Bei Fragen sprechen Sie uns gern an: Tel 0421-533875, E-Mail: info@big-bremen.eu